Leistungsangebot
Gutachten über den Verkehrswert/Marktwert für:
Bebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte
Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieobjekte, Wohnung- und Teileigentum, Sonderimmobilien etc.Unbebaute Grundstücke
Bauland, Landwirtschaftlichen Flächen, Bauerwartungsland etc.Rechte und Belastungen an Grundstücken
Wohnungsrecht, Nießbrauchrecht, Erbbaurecht, Geh- und Fahrrechte, Leitungsrechte etc.Plausibilitätsprüfung vorhandener Gutachten
Bewertungsanlässe
Erstellung von Verkehrswertgutachten
als Grundlage bei An- und Verkauf von Grundstücken
zur Vermögensfeststellung
bei Vermögensauseinandersetzungen von Erbschafts- und Scheidungsfällen
bei Schenkung
bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
als Grundlage für eine Immobilienfinanzierung
zur Feststellung von Betriebsvermögen
bei steuerlichen Betrachtungen
bei Zwangsversteigerungen
Verkehrswert/Marktwert
Definition gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch):
"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“