Vita

1985 bis 1987

Architekturbüro Dubois & Partner, Lampertheim: 

Ausbildung zum Bauzeichner -

1987 bis 1993

TH Darmstadt (jetzt: TU Darmstadt): 

Studium Bauingeneurwesen

06/1993 bis 01/1997

HOCHTIEF Fertigteilbau GmbH, Stockstadt/Rhein: 

Technisches Büro  Schlüsselfertiges Bauen, Bauleitung - Vertrieb

02/1997 bis 06/1998

B1 Bau GmbH, Berlin, Niederlassung Mannheim: 

Kundenbetreuung, Schlüsselfertiges Bauen, Vertrieb

07/1998 bis 09/2002

HOCHTIEF Fertigteilbau GmbH, Stokstadt/Rhein: 

Projektleitung

1999 bis 2000

Spregnetter Akademie, Sinzig, Rhein: 

Ausbildung zum Sachverständigen für Grundstücksbewertung

10/2002

Sachverständigenbüro Binz, Heppenheim: 

Gründung des eigenen Büros

07/2004

Industrie- und Handelskammer, Darmstadt: 

Bestellung zum Sachverständigen für Grundstücksbewertung - von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt

06/2008

Öko-Zentrum NRW, Hamm: 

Ausbildung zum Gebäudeenergieberater

10/2011 bis 03/2018

Binz und Reif Immobilien, Heppenheim: 

Immobilienmakler

04/2018

Binz Immobilien GbR, Heppenheim: 

Immobilienmakler

Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist eine unabhängige, unparteiische sowie integere Person, die auf einem oder mehreren bestimmten und eng abgegrenzten Sachgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und diese Sachkunde anderen Personen oder Einrichtungen einschließlich den Gerichten in der Regel gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Ein Sachverständiger sollte in der Lage sein, fachlich komplizierte Sachverhalte für den Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und somit als Mittler zwischen der „Fachwelt“ und dem Laien zu fungieren.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Begriff Gutachter häufig ebenfalls ein Sachverständiger verstanden, da der Sachverständige hauptsächlich Gutachten zu bestimmten Sachen oder Sachverhalten anfertigt. Der Sachverständige kann aber auch beratend tätig sein oder bestimmte Prüf- und Überwachungsaufgaben durchführen.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt. Es ist aber auch hier unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten darauf zu achten, dass die behaupteten besonderen Fachkenntnisse und Erfahrungen tatsächlich bestehen.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung (Bestellungskörperschaft) auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt worden. Bestellungskörperschaften sind die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Ingenieur- oder Architektenkammern sowie Bezirksregierungen oder Landesämter. 

Die öffentliche Bestellung als höchstes Qualitätsmerkmal erfordert eine besondere Sachkunde respektive ein überdurchschnittliches Fachwissen, die persönliche Unabhängigkeit sowie eine langjährige Praxiserfahrung.

Bevor ein Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt wird, muss er sich hinsichtlich seiner persönlichen Eignung und seiner besonderen Sachkunde einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. 

Schließlich hat der Sachverständige einen Eid zu leisten, wonach er seine Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich und unparteiisch ausführt und seine Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen erstattet.

Gerichte und Staatsanwaltschaften sollen nach den einschlägigen prozessualen Vorschriften vorwiegend öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige heranziehen und andere Personen nur dann beauftragen, wenn besondere Umstände es erfordern.

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